Medizinische Hilfe
Die medizinische Assistance deckt Sie gegen unvorhergesehene Kosten und/oder Hilfebedarf während Ihrer Reise ab.
Sie werden mit über 30 verschiedenen Deckungen geschützt, darunter:
- Medizinische Kosten außerhalb des Wohnsitzlandes
- Vorauszahlung medizinischer Kosten außerhalb des Wohnsitzlandes
- Hilfe
- Rückführung von Leichen
- Frühzeitige Rückkehr
- COVID-Unterstützungsgarantie
Weitere Einzelheiten finden Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für diese medizinische Hilfe gelten die folgenden allgemeinen Ausschlüsse:
- Leistungen, die während der Reise nicht angefordert oder nicht von uns oder in Absprache mit uns organisiert wurden, berechtigen nicht zu einer Erstattung oder Entschädigung nach der Veranstaltung,
- Verpflegungs- und Hotelkosten, mit Ausnahme der im Versicherungstext genannten,
- Schäden, die aus der Beteiligung des Versicherten an einer Straftat, einem Vergehen oder einer Schlägerei entstehen, außer im Fall legitimer Selbstverteidigung,
- Die Zahl der Verurteilungen und ihre Folgen,
- Einnahme von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln, die nicht vom Arzt verschrieben wurden,
- Alkoholische Beeinträchtigung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen,
- Zölle,
- Teilnahme als Wettkämpfer an einem Wettkampfsport oder einer Rallye sowie das Training für diese Wettkämpfe,
- Professionelle Ausübung jeglicher Sportart,
- Teilnahme an Ausdauer- oder Geschwindigkeitswettbewerben oder -veranstaltungen und deren Vorbereitungstests an Bord eines Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugs,
- Die Folgen der Nichtbeachtung der anerkannten Sicherheitsregeln bei der Ausübung einer Sport- oder Freizeitbeschäftigung,
- Die Folgen der Nichtbeachtung anerkannter Sicherheitsvorschriften für das Führen motorisierter Fahrzeuge (Sicherheitsgurte, Helme, geschlossene Schuhe, Handschuhe usw.), insbesondere die Überprüfung, ob der Versicherte über einen Führerschein für die Nutzung motorisierter Fahrzeuge verfügt.
- Die Folgen der Nutzung oder des Betriebs motorisierter Geräte für Sport- oder Freizeitaktivitäten. Freizeit (Wasser, Land, Luft), egal ob Sie Fahrer oder Beifahrer sind;
- Die Folgen von Unfällen, die eintreten, wenn der Anspruchsberechtigte beruflich eine Sportart ausübt oder eine Sport- oder Freizeitaktivität als Amateur oder im Wettkampf ausübt oder daran teilnimmt, die den Einsatz eines motorisierten Geräts (an Land, in der Luft oder zu Wasser) sowie ein vorbereitendes Training erfordert, wenn diese Folgen zur Inanspruchnahme einer Deckungssumme von mehr als 10.000 € führen.
- Kosten, die nach Rückkehr von der Reise oder Ablauf der Garantie entstehen,
- Ereignisse, die während einer Sport- oder Freizeitaktivität auftreten, wenn:
- fehlender Versicherungsschutz für das die Aktivität veranstaltende Unternehmen oder
- Das Fehlen eines Fitnessnachweises des Versicherten für die Ausübung der betreffenden Sportart oder Aktivität. unabhängige Freizeitaktivitäten,
- wenn der Versicherte freiwillig einen Haftungsverzicht des Veranstalters der Sport- oder Freizeitaktivität akzeptiert hat.
- Die Teilnahme des Versicherten als Teilnehmer an sportlichen Wettkämpfen, Wetten, Spielen, Wettbewerben, Kundgebungen oder deren Vorbereitungsversuchen sowie die Organisation und Zahlung aller Suchkosten im Zusammenhang mit der Ausübung dieser gefährlichen Sportarten,
- Im Falle einer riskanten oder gefährlichen Sport- oder Freizeitaktivität, die nicht in dieser Liste aufgeführt ist, verpflichtet sich der Versicherte, VYV IA zur Genehmigung oder Ablehnung zu kontaktieren.
- Vorsätzliche Nichteinhaltung der Vorschriften des besuchten Landes oder Ausübung von Tätigkeiten, die nicht von den örtlichen Behörden genehmigt wurden,
- Behördliche Verbote, Beschlagnahmen oder Zwangsmaßnahmen,
- Die Nutzung von Flugnavigationsgeräten durch den Versicherten
- Der Einsatz von Kriegswaffen, Sprengstoffen und Schusswaffen,
- Schäden, die auf vorsätzlichem oder leichtfertigem Fehlverhalten des Versicherten beruhen,
- Umweltverschmutzung, Naturkatastrophen (sofern im Versicherungsschutz nicht anders angegeben),
- Personen, die nicht über die vorgeschriebenen und/oder empfohlenen Impfungen in Frankreich oder dem Land, in dem sie sich aufhalten, informiert sind, sowie Personen, die sich nicht an die den französischen Behörden bekannten Impfempfehlungen gehalten haben,
- Ansprüche im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden Gesundheitszustand des Versicherten, der innerhalb von 6 Monaten vor dem Reisedatum (oder dem Datum des Versicherungsbeginns, falls dieses Datum später liegt) diagnostiziert wurde;
Weitere Einzelheiten finden Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Um einen Anspruch zu melden, können Sie entweder:
Anruf: +33 5 86 85 01 25
Senden Sie eine E-Mail an:
Das VYV IA Assistance Center ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.
Damit Vyv bestmöglich eingreifen kann, werden Sie bei Ihrem Anruf um die folgenden Informationen gebeten:
- Ihre Vertragsnummer,
- Ihr Vor- und Nachname,
- Ihre Heimatadresse,
- Das Land, die Stadt, in der Sie sich zum Zeitpunkt des Anrufs befinden, unter Angabe der genauen Adresse (Nummer, Straße, Hotel usw.),
- Die Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können,
- Die Art Ihres Problems. Generator im Zusammenhang mit dieser Anfrage.
Der Hilfeantrag muss innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses gestellt werden.
Nach Ablauf von 48 Stunden kann VYV IA den Versicherten begleiten und anleiten, darf sich jedoch nicht um die Bearbeitung des Antrags kümmern, wenn VYV IA feststellt, dass diese Verzögerung dem Versicherer einen Schaden verursacht hat.
Weitere Einzelheiten finden Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie können bei der Buchung Ihrer Flüge auf der Volotea-Website medizinische Hilfe hinzufügen.
Sie können diese Option im Abschnitt „Sicherheit“ auswählen, bevor Sie Ihren Kauf abschließen.
Nach der Zahlung erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihrer Versicherung und einen Versicherungsnachweis.
Bitte beachten Sie, dass es nach Abschluss Ihres Kaufs nicht möglich ist, medizinische Hilfe zu Ihrer Buchung hinzuzufügen.